RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
UWG § 1; AGBG §§ 8, 9Unzulässige telefonische Werbung einer mit einer Bank kooperierenden Versicherung bei Ausnutzung in AGB erteilter Einwilligung zur Beratung in Geldangelegenheiten („Telefonwerbung VI“)
UWG§ 1
AGBG§ 8
AGBG§ 9
BGH, Urt. v. 27.01.2000 – I ZR 241/97 (OLG Stuttgart), ZIP 2000, 1113 = WM 2000, 1264BGHUrt.27.1.2000I ZR 241/97ZIP 2000, 1113WM 2000, 1264OLG Stuttgart
Amtlicher Leitsatz:
Ein – außerhalb einer Versicherungsfragen betreffenden laufenden Geschäftsverbindung – unaufgefordert und ohne Einverständnis erfolgter Telefonanruf zu dem Zweck, einen Besuchstermin zu vereinbaren, der dem Abschluß eines Versicherungsvertrages dienen soll, ist wettbewerbswidrig i. S. d. § 1 UWG. Eine vorformulierte Klausel in einem Antrag auf Eröffnung eines Sparkontos, in der der Kunde sich mit der persönlichen und telefonischen Beratung in Geldangelegenheiten durch die Bank einverstanden erklärt, stellt kein wirksames Einverständnis mit einer solchen Telefonwerbung dar.