ZBB 2011, 266
Zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Übergangsregelung eines Sachkundenachweises für FinanzanlagenvermittlerDer Beitrag befasst sich mit der im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. 4. 2011 vorgesehenen Übergangsregelung, nach der den Anlagevermittlern, die bei Inkrafttreten des Gesetzentwurfs bereits über eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung verfügen, gestattet ist, den Sachkundenachweis innerhalb von zwei Jahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachzureichen (in Fachkreisen thematisiert unter dem Stichwort „Alte-Hasen-Regelung“). Die Verfasser untersuchen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung und geben Hinweise für ihre verfassungskonforme Anwendung durch die Aufsichtsbehörden bei sich aufdrängenden Härtefällen. Inhaltsübersicht
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
| |||||










Diese Seite zu Ihrem Social Network hinzufügen