ZBB 2011, 266

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2011 AufsätzeGustav Meyer zu Schwabedissen* / Jochen Strohmeyer**

Zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Übergangsregelung eines Sachkundenachweises für Finanzanlagenvermittler

Der Beitrag befasst sich mit der im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. 4. 2011 vorgesehenen Übergangsregelung, nach der den Anlagevermittlern, die bei Inkrafttreten des Gesetzentwurfs bereits über eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung verfügen, gestattet ist, den Sachkundenachweis innerhalb von zwei Jahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachzureichen (in Fachkreisen thematisiert unter dem Stichwort „Alte-Hasen-Regelung“). Die Verfasser untersuchen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung und geben Hinweise für ihre verfassungskonforme Anwendung durch die Aufsichtsbehörden bei sich aufdrängenden Härtefällen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Prüfungsmaßstab
  • III. Die Verfassungsmäßigkeit der „Alte-Hasen-Regelung“
    • 1. Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
      • 1.1 Eingriff und Rechtfertigung
      • 1.2 Verhältnismäßigkeit
        • 1.2.1 Geeignetheit
        • 1.2.2 Erforderlichkeit
        • 1.2.3 Angemessenheit
          • 1.2.3.1 Angemessenheit des Sachkundenachweises bei Berufseinsteigern
          • 1.2.3.2 Angemessenheit des Sachkundenachweises für „Alte Hasen“
      • 1.3 Zwischenergebnis zur Berufsfreiheit
    • 2. Schutz des Eigentums (Art. 14 GG)
    • 3. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
    • 4. Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
    • 5. Ergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der „Alten-Hasen-Regelung“
  • IV. Vorgaben des Art. 12 GG für die verfassungskonforme Anwendung des geplanten Sachkundenachweises bei individuellen Härten im Einzelfall
  • V. Fazit
*
*)
Rechtsanwalt, vBP, mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf.
**
**)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf.Der Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück.

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