RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 765Unzulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils gegen einen Bürgen nur bei besonders krasser Unterlegenheit
EuGVÜArt. 27
GGArt. 2
BGB§ 765
BGH, Beschl. v. 24.02.1999 – IX ZB 2/98 (OLG Karlsruhe), ZIP 1999, 483BGHBeschl.24.2.1999IX ZB 2/98ZIP 1999, 483OLG Karlsruhe
Amtlicher Leitsatz:
Hat ein zuständiges ausländisches Gericht auf der Grundlage des anwendbaren ausländischen Rechts einen Bürgen zur Zahlung verurteilt, kann vor einer Vollstreckbarerklärung in Deutschland im Hinblick auf das Grundrecht des Bürgen auf Selbstgestaltung seiner Rechtsverhältnisse regelmäßig nur geprüft werden, ob der Schuldner wegen besonders krasser struktureller Unterlegenheit durch die Vollstreckbarkeit zweifelsfrei zum wehrlosen Objekt der Fremdbestimmung gemacht und hierdurch auf unabsehbare Zeit auf das wirtschaftliche Existenzminimum der Pfändungsfreigrenze verwiesen würde.