RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGB § 305c Abs. 2, § 307Zur Auslegung einer in einem formularmäßigen Mitgliedsvertrag eines Sportstudios enthaltenen Lastschriftklausel als grundsätzlich zulässige Vereinbarung einer Einzugsermächtigung
BGB§ 305c
BGB§ 307
BGH, Urt. v. 29.05.2008 – III ZR 330/07 (OLG Karlsruhe), WM 2008, 1391BGHUrt.29.5.2008III ZR 330/07WM 2008, 1391OLG Karlsruhe
Amtlicher Leitsatz:
Die in formularmäßigen Mitgliedsverträgen eines Sportstudios enthaltene (Lastschrift)Klausel:
„Das Mitglied erteilt dem Studio …, soweit keine Überweisung vereinbart ist, bis auf Widerruf die Berechtigung, den Beitrag per Bankeinzug monatlich abzubuchen“
ist auch unter Berücksichtigung des im Verbandsprozess geltenden Grundsatzes der kundenfeindlichsten Auslegung lediglich als grundsätzlich zulässige Vereinbarung einer Einziehungsermächtigung zu verstehen, enthält dagegen nicht die Verpflichtung des Verbrauchers, an dem ihn regelmäßig unangemessen benachteiligenden Abbuchungsauftragsverfahren teilzunehmen.