RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2011
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
BGB § 280Zur Abgrenzung aufklärungspflichtiger Rückvergütungen von reinen Innenprovisionen
BGB§ 280
BGH, Hinweisbeschl. v. 09.03.2011 – XI ZR 191/10 (OLG Celle), ZIP 2011, 855 = WM 2011, 925 = EWiR 2011, 337 (Lindner)BGHHinweisbeschl.9.3.2011XI ZR 191/10ZIP 2011, 855WM 2011, 925EWiR 2011, 337 (Lindner)OLG Celle
Leitsatz der ZIP-Redaktion:
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind – regelmäßig umsatzabhängige – Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Provisionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, so dass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, so dass der Anleger das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann.