RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGB §§ 123, 276, 195, 199 Abs. 1 Nr. 2, EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1Zu den Voraussetzungen der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs des Anlegers wegen eines aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs der finanzierenden Bank über eine arglistige Täuschung durch den Anlagevermittler
BGB§ 123
BGB§ 276
BGB§ 195
BGB§ 199
EGBGBArt. 229 § 6
BGH, Urt. v. 03.06.2008 – XI ZR 319/06 (OLG Celle), WM 2008, 1346BGHUrt.3.6.2008XI ZR 319/06WM 2008, 1346OLG Celle
Amtliche Leitsätze:
1. Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.
2. In diesen Fällen rechtfertigt die Kenntnis des Gläubigers, dass die ihm zugesagte Miete von Beginn an nicht erzielt wurde, nicht den Schluss auf eine Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.