RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
BGB § 355 Abs. 2 Satz 1, §§ 358, 495Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei missverständlicher Darstellung der Erstreckungswirkung des Widerrufs eines verbundenen Geschäfts
BGB§ 355
BGB§ 358
BGB§ 495
BGH, Urt. v. 23.06.2009 – XI ZR 156/08 (OLG München), ZIP 2009, 1512 = NJW 2009, 3020BGHUrt.23.6.2009XI ZR 156/08ZIP 2009, 1512NJW 2009, 3020OLG München
Amtliche Leitsätze:
1. Sind Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft verbundene Verträge i. S. d. § 358 Abs. 3 BGB, darf die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, mit einem Widerruf könne er sich ausschließlich von den Bindungen des finanzierten Geschäfts lösen, nicht aber von den Bindungen des Darlehensvertrags.
2. Eine „Pflichtenteilung“ der Unternehmer, nach welcher der Darlehensgeber über den Ausschluss des § 495 BGB wegen eines vorrangigen Widerrufsrechts in Bezug auf das Verbundgeschäft zu belehren habe und allein der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts über die Erstreckungswirkung des § 358 Abs. 1 BGB, ist mit dem Schutz-zweck der gem. § 355 Abs. 2, § 358 Abs. 5 BGB zu erteilenden qualifizierten Widerrufsbelehrung nicht zu vereinbaren.