RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; BGB §§ 164, 171, 172Anwendbarkeit der Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht zugunsten der Bank bei Nichtigkeit der Treuhändervollmacht zum kreditfinanzierten Erwerb eines Immobilienfondsanteils (XI. gegen II. Zivilsenat)
VerbrKrG§ 3
BGB§ 164
BGB§ 171
BGB§ 172
BGH, Urt. v. 26.10.2004 – XI ZR 255/03 (OLG Bamberg), ZIP 2005, 69 = WM 2005, 127BGHUrt.26.10.2004XI ZR 255/03ZIP 2005, 69WM 2005, 127OLG Bamberg
Amtliche Leitsätze:
1. Ein Realkreditvertrag i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG liegt jedenfalls bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft auch dann vor, wenn der Erwerber ein Grundpfandrecht nicht selbst bestellt, sondern ein bestehendes (teilweise) übernimmt.
2. Die fehlende Einflussnahme der Anleger auf die Auswahl des in einem Immobilienmodell vorgesehenen Treuhänders (Geschäftsbesorgers) rechtfertigt es für sich genommen nicht, ihn mangels eines persönlichen Vertrauensverhältnisses nicht wie einen echten Vertreter zu behandeln.
3. Die Anwendung der §§ 171, 172 BGB zugunsten der kreditgebenden Bank wird in den Fällen nichtiger Vollmacht des gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Treuhänders durch die Regeln über das verbundene Geschäft i. S. d. § 9 VerbrKrG nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
4. Selbst ein massiver Interessenkonflikt des Vertreters schließt die Wirksamkeit des von ihm namens des Vollmachtgebers geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur unter den engen Voraussetzungen des Vollmachtsmissbrauchs aus.