RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2013
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 31, 311 Abs. 2 Nr. 2; BZRG §§ 33 ff., 45 ff.Repräsentantenhaftung einer Anlageberatungsgesellschaft für betrügerische Eigengeschäfte ihres selbstständigen Handelsvertreters
BGB§ 31
BGB§ 311
BZRG§ 33 ff.
BZRG§ 45 ff.
ZBB 2013, 185
BGH, Urt. v. 14.03.2013 – III ZR 296/11 (OLG München), ZIP 2013, 729 = DB 2013, 1107 = WM 2013, 692 +BGHUrt.14.3.2013III ZR 296/11ZIP 2013, 729DB 2013, 1107WM 2013, 692OLG München
Amtliche Leitsätze:
1. Zur Repräsentantenhaftung einer Anlageberatungsgesellschaft für einen von ihr mit der Anlageberatung und -vermittlung betrauten selbstständigen Handelsvertreter, wenn dieser Anlagegeschäfte im eigenen Namen tätigt.
2. Einer Anlageberatungsgesellschaft obliegt zum Schutz der Rechtsgüter ihrer Kunden gem. § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB grundsätzlich die Pflicht, nur solche Handelsvertreter mit der Anlageberatung zu betrauen, von deren Zuverlässigkeit sie sich auf der Grundlage eines polizeilichen Führungszeugnisses überzeugt hat. Diese Pflicht umfasst auch den Schutz der Kunden vor solchen Schäden, die ihnen von dem einschlägig wegen Betrugs vorbestraften Handelsvertreter durch den Abschluss von kriminellen Eigengeschäften zugefügt werden.
3. Die Dauer der Schutzwirkung einer solchen Pflicht bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls; sie endet spätestens mit Ablauf der Tilgungsfristen nach Maßgabe des Bundeszentralregistergesetzes.