RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
V. Landgerichte
RL 85/577/EWG Art. 4 Satz 3; EG Art. 249 Abs. 3Keine Staatshaftung wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Haustürgeschäftewiderrufs-RL
RL 85/577/EWGArt. 4
EGArt. 249
LG Berlin, Urt. v. 03.12.2008 – 23 O 503/07 (nicht rechtskräftig), ZIP 2009, 657LG BerlinUrt.3.12.200823 O 503/07nicht rechtskräftigZIP 2009, 657
Leitsätze:
1. Dem Verbraucher steht bei mangelnder Kausalität zwischen einer vermeintlichen Umsetzungsverpflichtung und dem erlittenen Schaden kein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Art. 4 Satz 3 RL 85/577/EWG, wonach die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften geeignete Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers für den Fall vorsehen, dass diese in einer Haustürsituation nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, zu.
2. Eine Kausalität zwischen Umsetzungsverpflichtung und Schaden ist dann nicht anzunehmen, wenn bei einem kreditfinanzierten Immobilienfondsbeitritt der Verbraucher bei Abschluss des Darlehensvertrages bereits an den Erwerb der Anteile am Immobilienfonds gebunden war.