RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB § 123; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 (Fassung: 16. Januar 1986)Kein Wegfall der Indizwirkung für Kausalität zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss allein wegen eines zeitlichen Abstands von drei Wochen
BGB§ 123
HWiG§ 1
HWiG (Fassung: 16. Januar 1986)§ 2
BGH, Urteil v. 24.03.2009 – XI ZR 456/07 – (OLG Karlsruhe), ZIP 2009, 1054BGHUrteil24.3.2009XI ZR 456/07 –ZIP 2009, 1054OLG Karlsruhe
Amtliche Leitsätze:
1. Eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist erst mit Eingang der vom Kreditnehmer unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank zu laufen beginnen soll, vermittelt dem Kreditnehmer nicht mit hinreichender Klarheit die Kenntnis über den Fristbeginn.
2. Es gibt keinen rechtlichen Obersatz des Inhalts, dass die Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den späteren Abschluss eines Darlehensvertrages ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bei einer Zeitspanne von drei Wochen zwischen Hausbesuch und Vertragsschluss entfällt.
3. Zur Frage einer arglistigen Täuschung potentieller Fondsgesellschafter durch Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds und Vermittler der Fondsbeteiligung.