RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 138 Abs. 1, § 765Sittenwidrige Bürgschaft der Lebensgefährtin trotz Restschuldbefreiungsmöglichkeit
BGB§ 138
BGB§ 765
LG Mönchengladbach, Urt. v. 12.05.2005 – 10 O 333/04, NJW 2006, 67LG MönchengladbachUrt.12.5.200510 O 333/04NJW 2006, 67
Leitsätze:
1. Die zum Ausschluss der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft herangezogene Geringfügigkeit der Hauptschuld richtet sich nicht abstrakt nach einer bestimmten Höhe, sondern hängt konkret von der wirtschaftlichen Situation des Bürgen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung konkreter Erwerbsprognosen ab.
2. Das Sicherungseigentum an einem Motorrad bietet keine hinreichend gesicherte Haftungsbeschränkung des Bürgen, weil die Werthaltigkeit dieses Sicherungsmittels maßgeblich von dessen Erhaltungszustand im Verwertungsfall bestimmt wird. Eine solche Sicherheit kann das Haftungsrisiko des Bürgen in rechtlich gesicherter Weise nicht auf ein vertretbares Maß beschränken und ist deshalb bei der Beurteilung der finanziellen Überforderung des Bürgen nicht zu berücksichtigen.
3. Die Schutzmechanismen des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts können zum Ausschluss der Sittenwidrigkeit einer den Bürgen krass überfordernden Bürgschaft nicht herangezogen werden.