RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB § 307; TKG § 89 Abs. 1Zulässigkeit der formularmäßigen Einzugsermächtigung eines Mobilfunkanbieters nur bei Einzug erst fünf Tage nach Rechnungseingang
BGB§ 307
TKG§ 89
BGH, Urt. v. 23.01.2003 – III ZR 54/02 (OLG Köln), ZIP 2003, 350 = BKR 2003, 211 = WM 2003, 425BGHUrt.23.1.2003III ZR 54/02ZIP 2003, 350BKR 2003, 211WM 2003, 425OLG Köln
Leitsätze:
1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen, benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, wenn durch eine entsprechende Klauselgestaltung sichergestellt ist, dass dem Kunden zwischen dem Zugang der Rech-ZBB 2003, 125nung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit – mindestens fünf Werktage – verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen. (Amtlicher Leitsatz.)
2. Die grundsätzlich einem berechtigten Interesse des Verwenders entsprechende formularmäßige Ermächtigung der kontoführenden Bank, dem Verwender – hier: ein Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen – mitzuteilen, ob die vom Kunden im Antragsformular des Verwenders angegebenen ec-Karten-/Kreditkarten-Daten zutreffend sind, ist dann unwirksam, wenn zu den Zwecken, zu denen die Datenerhebung bzw. -verarbeitung erfolgen soll, widersprüchliche oder unklare Angaben des Verwenders vorliegen. (Leitsatz der Redaktion.)