RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 305, 310Kein Stellen von AGB bei einvernehmlicher Verwendung eines Mustervertrags
BGB§ 305
BGB§ 310
BGH, Urt. v. 17.02.2010 – VIII ZR 67/09 (LG Düsseldorf), ZIP 2010, 628 (m. Anm. Kaufhold)BGHUrt.17.2.2010VIII ZR 67/09ZIP 2010, 628 (m. Anm. Kaufhold)LG Düsseldorf
Amtliche Leitsätze:
1. Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.
2. Sind Vertragsbedingungen bei einvernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht i. S. v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gestellt, finden die §§ 305 ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung.