RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2013
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 280Beginn der Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener Rückvergütungen auch ohne Kenntnis von deren genauer Höhe
BGB§ 199
BGB§ 280
BGH, Urt. v. 26.02.2013 – XI ZR 498/11 (OLG Frankfurt/M.), ZIP 2013, 615BGHUrt.26.2.2013XI ZR 498/11ZIP 2013, 615OLG Frankfurt/M.
Amtlicher Leitsatz:
Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.