RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
ZPO § 850k Abs. 7 Satz 2Unwirksamkeit einer Entgeltklausel für die Führung eines Pfändungsschutzkontos
ZPO§ 850k
KG, Urt. v. 29.09.2011 – 23 W 35/11 (LG Berlin), ZIP 2012, 112KGUrt.29.9.201123 W 35/11ZIP 2012, 112LG Berlin
Leitsatz:
Das Führen eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto i. S. d. § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO auf einen entsprechenden Antrag des Kunden stellt eine gesetzliche Pflicht dar. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach sich die Kosten für ein Girokonto, das auf Antrag als Pfändungsschutzkonto geführt wird, erhöhen, ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar und führt jedenfalls dann zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden, wenn die mit der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht verbundenen (höheren) Kosten für Aufgaben anfallen, die die Verwenderin im eigenen Interesse erbringt.