RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 328, 780Gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen Kreditinstitut auf Girokonto mit Guthabenbasis
BGB§ 328
BGB§ 780
LG Bremen, Urt. v. 16.06.2005 – 2 O 408/05, ZVI 2005, 424LG BremenUrt.16.6.20052 O 408/05ZVI 2005, 424
Leitsätze:
1. Die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zum Anspruch auf Guthabenkonten, ausgesprochen durch eine „Empfehlung“ des zentralen Kreditausschusses ist als abstraktes Schuldversprechen zugunsten Dritter auszulegen.
2. Die Selbstverpflichtung begründet keine freiwillige vom Kreditinstitut zu erbringende symbolische Leistung auf ein Guthabenkonto. Sie wurde vielmehr vom ZKA freiwillig als Bindendregelung zur Abwendung eines gesetzlichen Anspruchs abgegeben.
3. Die Selbstverpflichtung des ZKA als Dachverband bindet seine Mitglieder, ihren Kunden ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten.
4. Der Eintrag auf der Homepage eines Kreditinstituts unter der Rubrik „Geschichte“ zur Einführung eines Girokontos für Jedermann im Jahr 1995 ist – neben der ZKA-Verpflichtung – als eigene Selbstverpflichtung auszulegen.
5. Der Anspruch auf ein Guthabenkonto kann nicht unter Berufung auf Pfändungen und Kontoüberziehungen verweigert werden.
6. Überziehungen, Pfändungen oder Insolvenzverfahren können auch keine außerordentliche Kündigung eines zunächst eingerichteten Guthabenkontos begründen.