RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1Zu den Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Erwerb von Investmentzertifikaten („Lehman Brothers“)
BGB§ 280
LG Chemnitz, Urt. v. 23.06.2009 – 7 O 359/09 (nicht rechtskräftig), ZIP 2009, 2241 (LS); WM 2009, 1505LG ChemnitzUrt.23.6.20097 O 359/09nicht rechtskräftigZIP 2009, 2241 (LS); WM 2009, 1505
Leitsätze:
1. Erwirbt eine Bank von der Emittentin Wertpapiere mit einem Preisabschlag, um sie dann weiterzuveräußern, handelt es sich um eine übliche Handelsspanne, mit der der Kunde rechnet. Diese Handelsspanne ist nur offenbarungspflichtig, wenn sie außergewöhnlich hoch ist.
2. Zu Beginn des Jahres 2007 musste die Bank beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten nicht ausdrücklich auf das Bonitätsrisiko der Emittentin und deren Garantiegeberin hinweisen. Die Gefahr eines tatsächlich eintretenden Totalverlustes war vor der Subprime-Krise eine ausgesprochen fernliegende Möglichkeit.