RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 123; HGB §§ 161 ffKeine Umdeutung einer Anfechtungserklärung in Austrittskündigung bei nicht offensichtlich vermögenslosem Immobilienfonds
BGB§ 123
HGB§ 161
OLG Celle, Urt. v. 20.01.1999 – 9 U 155/98, ZIP 1999, 1128 = EWiR 1999, 1101 (Weipert)OLG CelleUrt.20.1.19999 U 155/98ZIP 1999, 1128EWiR 1999, 1101 (Weipert)
Leitsätze:
1. Die Anfechtungserklärung eines Anlegers wegen arglistiger Täuschung mit dem Ziel der rückwirkenden Auflösung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, der nicht offensichtlich vermögenslos ist, kann nicht in eine Austrittskündigung umgedeutet werden.
2. Selbst bei erfolgreicher Kündigung ist der Anleger zur Leistung der Einlage verpflichtet.
3. Ein durch arglistige Täuschung zum Beitritt bewegter Anleger hat gegen die Kommanditgesellschaft keinen Schadensersatzanspruch auf Befreiung von den Lasten des Beitritts. Der Anlegerschutz ist auf Prospekthaftungsansprüche beschränkt.