RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2024
RechtsprechungEuropäischer GerichtshofRL 2008/48/EG Art. 3 Buchst. a, Art. 16 Abs. 1; RL 87/102/EWG Art. 1 ff.Verpflichtung des Verbraucherkreditgebers zur Zurverfügungstellung einer Vertragsausfertigung sowie unentbehrlicher Informationen für die Überprüfung der Zahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Rückzahlung
RL 2008/48/EGArt. 3
RL 2008/48/EGArt. 16
RL 87/102/EWGArt. 1 ff.
EuGH, Urt. v. 12.10.2023 – Rs C-326/22 (Rayongericht Warschau, Polen), WM 2023, 2224EuGHUrt.12.10.2023Rs C-326/22WM 2023, 2224Rayongericht Warschau, Polen
Urteilsausspruch:
Art. 16 Abs. 1 RL 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 4. 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates ist dahin auszulegen, dass ein Verbraucher i. S. v. Art. 3 Buchst. a dieser Richtlinie vom Kreditgeber eine Ausfertigung dieses Vertrags sowie alle Informationen zur Rückzahlung des Kredits fordern kann, die nicht im Vertrag selbst enthalten sind, aber unentbehrlich sind, um zum einen die Berechnung des Betrags zu überprüfen, den der Kreditgeber aufgrund der Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits schuldet, die sich aus seiner vorzeitigen Rückzahlung ergibt, und zum anderen, um es diesem Verbraucher zu ermöglichen, eventuell eine Klage auf Rückzahlung dieses Betrags zu erheben.