ZBB 2024, 206

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2024 RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof EG Art. 56; EGBestZinsErtrAbk CHE Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 4Zulässigkeit mitgliedsstaatlicher Regelung über bis zu 40 %igem progessivem Steuersatz für Zinserträge („Autoridade Tributária e Aduaneira“) EGArt. 56 EGBestZinsErtrAbk CHEArt. 1 EGBestZinsErtrAbk CHEArt. 2 EuGH, Urt. v. 12.10.2023 – Rs C-312/22 (Oberstes Verwaltungsgericht, Portugal), WM 2024, 595EuGHUrt.12.10.2023Rs C-312/22WM 2024, 595Oberstes Verwaltungsgericht, Portugal

Orientierungssatz:

1. Art. 56 EG steht einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach Zinserträge von Steuerpflichtigen dieses Mitgliedstaats einem progressiven Steuersatz von bis zu 40 % unterliegen, wenn die Zinserträge aus Schuldverschreibungen und Schuldtiteln stammen, die von einer Einrichtung eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats wie der Schweizerischen Eidgenossenschaft begeben wurden und von einer solchen Einrichtung gezahlt werden, wohingegen auf die betreffenden Zinserträge eine niedrigere Abgeltungsteuer von 20 % erhoben wird, wenn sie aus Schuldverschreibungen und Schuldtiteln stammen, die von einer Einrichtung ihres Ansässigkeitsmitgliedstaats begeben wurden und von einer solchen Einrichtung gezahlt werden.
2. Art. 2 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der RL 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, i. V. m. mit Art. 1 Abs. 2 des Abkommens steht einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach Zinserträge, die ab dem 1. 7. 2005 von Steuerpflichtigen dieses Mitgliedstaats erzielt werden, die für das Verfahren der freiwilligen Offenlegung optiert oder diese Zinserträge auf andere Weise den Steuerbehörden des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, gemeldet haben, soweit sie nicht nach Art. 1 Abs. 2 des Abkommens vom Steuerrückbehalt ausgeschlossen sind, einem progressiven Steuersatz von bis zu 40 % unterliegen, wenn sie aus Schuldverschreibungen und Schuldtiteln stammen und von einer Schweizer Zahlstelle gezahlt werden, wohingegen eine niedrigere Abgeltungsteuer von 20 % auf solche Zinserträge erhoben wird, wenn sie von einer gebietsansässigen Zahlstelle gezahlt werden.

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