RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2024
RechtsprechungAmtsgerichteAGG §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 8, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Satz 1, 2, § 21 Abs. 2 Satz 3Altersdiskriminierung bei einem Kreditkartenvertrag
AGG§ 1
AGG§ 2
AGG§ 19
AGG§ 20
AGG§ 21
AG Kassel, Urt. v. 07.09.2023 – 435 C 777/23, ZIP 2024, 940AG KasselUrt.7.9.2023435 C 777/23ZIP 2024, 940
Orientierungssatz:
1. Die Ablehnung eines Kreditkartenvertrages wegen des Alters eines 88-jährigen potenziellen Neukunden, der über ein den Verfügungsrahmen des beabsichtigten Vertrages um deutlich mehr als das doppelte hinausgehendes Monatseinkommen verfügt, stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters dar.
2. Für die Altersdiskriminierung im Zusammenhang mit der Verweigerung eines Kreditkartenvertrages ist eine Entschädigung i. H. v. 3.000 € angemessen.
3. Der Abschluss von Kreditkartenverträgen ist ein Massengeschäft, auch wenn Voraussetzung dafür eine hinreichende wirtschaftliche Solvenz des Kunden ist.